Bevor ich heute in dieses Thema einsteige, möchte ich darauf hinweisen, das ich als natürliche Person keine Rechtsberatung mache und machen darf. In diesem Artikel geht es also eher um die Rahmenbedingungen und grob um die Inhalte, so wie ich Sie verstehe.
Jetzt hat man so ein erstes TFP Shooting vereinbart und möchte alles richtig machen. Muss ich also nun einen Anwalt suchen und einen Vertrag aufsetzen lassen?
Glücklicherweise ist dem nicht so. Eines der meistgenutzten Vorlagen für TFP Verträge, ist der Vertrag der seitens der Modelkartei zur Verfügung gestellt wird. Diesen gibt es mittlerweile seit Mai in einer aktualisierten DSGVO konformen Fassung hier, Gut das ich also den Artikel schreibe – so kann ich mir meinen darauf basierenden Vertrag aktualisieren. 🙂
Diesen Vertrag druckt man zwei mal aus. Man trägt die Anschriften und Kontaktdaten des Fotografen und des Models ein. Zusätzlich werden dort das Shootingdatum, Anzahl der zustehenden bearbeitenden Bilder, sowie die Dauer bis zum Erhalt der Bilder festgelegt. Das Model darf noch angeben, ob ein Pseudonym verwendet werden soll, oder gar keine Nennung erfolgen soll. Ebenfalls wird geregelt, ob die Bilder für eine Sedcard eine Modelagentur genutzt werden darf, oder nicht. Neu ist in der Version 2.2. auch, ob Filter sozialer Netzwerke verwendet werden dürfen. Man kennt diese insbesondere aus Instagram. Das war auch in der Vergangenheit für mich ein Ärgernis, da ich dies überhaupt nicht mag, wenn ein Bild von mir im Nachhinein verändert wird. Das ist dann nicht mehr meine Arbeit, und es gibt wirklich grauenvolle Filter, die ich nicht in Verbindung mit meinen Bildern bringen mag.
Weiterhin wird hier geregelt, wofür die Bilder vom Model und vom Fotografen genutzt werden können. Es ist als alles völlig unkompliziert. Eine Kopie des Vertrags bekommt das Model, das andere behält der Fotograf.
Es ist umstritten, ob so ein Vertrag vor Gericht auch stand halten würde. Glücklicherweise war ich noch nie in der Position, mich damit wirklich auseinandersetzen zu müssen. Bei anderen Fotografen sieht das anders aus.
Ich verfolge hier immer noch den Ansatz: Man ist Mensch und kann über alles Reden. Damit bin ich bisher gut gefahren, und wenn ein Model die Bilder nicht mehr veröffentlich wissen will, kann ich da ein Fass aufmachen, oder einfach neue Bilder erstellen… Es soll nicht mein Nachteil sein. 🙂
Wie ich bereits schrieb, basiert mein Vertrag auf diesem. Ich habe ihn nur dahingehend geändert, dass ich noch ein Feld für eine(n) Visagisten/Visagistin und ein weiteres Model hinzugefügt habe. Somit kann ich den Vertrag auch für etwas größere Shootings nutzen.
Im nächsten Artikel gehen wir dann auf die Vorbereitung eines Shootings ein.